Schülerangelegenheiten
09142 - 96 06 - 01
LIZzy
Öffnungszeiten im Schuljahr 2024/2025 ab 16.09.2024
Montag: | 9.00-9.20 Uhr |
und |
12.30-13.15 Uhr | |||
Dienstag: | 9.00-9.20 Uhr | und | 12.30-13.15 Uhr | |||
Mittwoch: | 9.00-9.20 Uhr | und | 12.30-13.15 Uhr | |||
Donnerstag: | 9.00-9.20 Uhr | und | 12.30-13.15 Uhr | |||
Freitag: | 9.00-9.20 Uhr |
Bitte beachten: An Tagen, an denen der Nachmittagsunterricht entfällt, ist die Bibliothek nur vormittags geöffnet!
Hier finden Sie, hier findest du weitere Bibliotheksinformationen:
Ansprechpartner für Fragen rund um die Schulbibliothek LIZzy:
- Nicole Göttler, OStRin (Gymnasium)
- Markus Obermeier, SemR (Realschule)
- Marion Rosenwirth und Ingrid Heger, Verwaltungsangestellte
E-Mail: lizzy@senefelder-schule.de
Ehrenamtliche Mitarbeiter (2024/25):
- Angela Bauernfeind (Gymnasium)
- Elke Beyerlein (Gymnasium)
- Michael Medl (Mittelschule)
- Eva-Maria Meyer (Gymnasium)
- Dominik Opielka (Gymnasium)
Du bist eine echte Leseratte und interessierst dich für die Welt der Bücher? - Dann hast du an unserer Schule folgende Möglichkeiten aktiv zu werden:
- Unterstütze die Bibliotheks-AG!
- Schreibe eine Buchrezension für die Schulhomepage.
Weitere Infos erhältst du bei Frau Göttler.
Die Senefelder-Schule Treuchtlingen unterhält eine Schulbibliothek, die Schülern und Personal zur Verfügung steht.
Folgende Benutzerordnung ist einzuhalten:
- Taschen, Jacken und Mäntel dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Dasselbe gilt auch für Getränke, Pausenbrote, Obst usw.
- Die Bibliothek soll den Benutzern ein konzentriertes Arbeiten ermöglichen, deshalb hat in ihrem Bereich a b s o l u t e R u h e zu herrschen. Gespräche jeglicher Art sind deshalb untersagt. Den Aufforderungen der aufsichtführenden Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die aus den Regalen zur Ansicht entnommenen Bücher müssen an den Platz zurückgestellt werden, an dem sie ursprünglich standen, damit nachfolgende Benutzer das gesuchte Buch finden können.
- Bücher werden an die Benutzer mit einer Frist von 2 Wochen unentgeltlich ausgegeben. Vor Ablauf der Frist kann die Verlängerung unter Vorlage des Buches durchgeführt werden.
- Die Weitergabe von Büchern an andere Personen ist unzulässig.
- Der Benutzer ist im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, die Bücher schonend und pfleglich zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
- Der Verlust eines Buches ist unverzüglich zu melden.
- Für jede Beschädigung oder den Verlust eines Buches ist der Benutzer in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.
- Der Ausleiher begibt sich mit dem von ihm ausgewählten Buch zu der für die Ausleihe verantwortliche Person, um dort die notwendigen Eintragungen vornehmen zu lassen. Eigene Vermerke auf dem Fristenzettel sind unzulässig.
- Die Mitnahme von Büchern ohne Ausleihvermerk gilt als Diebstahl.
Ansprechpartner für alle Fragen zur Bibliothek sind Frau Rosenwirth, Frau Göttler und Herr Obermeier.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Schulleitung und Bibliotheksteam